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Drittschuldner pfänden

См. также в других словарях:

  • Drittschuldner — Drittschuldner, der Schuldner eines Schuldners. Als solcher wird er zunächst vom Forderungsrechte des Gläubigers seines Gläubigers nicht berührt. Doch kann dies durch Überweisung geschehen und zwar durch Vertrag oder auf dem Wege des Zwanges (vgl …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfändung — Exekution (österr.); Beschlagnahme; Requisition * * * Pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Pfänden * * * Pfạ̈n|dung, die; , en: das Pfänden. * * * Pfändung,   im Zivilprozess eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherun …   Universal-Lexikon

  • Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Pfändung — bei der ⇡ Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes oder einer Forderung zum Zwecke der ⇡ Verwertung. I. P. von Sachen:1. P. wird dadurch bewirkt, dass der ⇡ Gerichtsvollzieher die Sache in ⇡… …   Lexikon der Economics

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